Hogan Lovells erwirkt Unterlassungstitel für Tulip Innovation Kft. im Patentstreit um Batterien gegen die Sunwoda-Gruppe

Pressemitteilungen | 28. Mai 2025

Im Rahmen eines Patentstreitverfahrens um Autobatterien hat die Tulip Innovation Kft. ("Tulip") am 22. Mai 2025 vor dem Landgericht München I klagestattgebende Urteile gegen die in China ansässige Sunwoda-Gruppe erwirkt. Grundlage hierfür waren zwei zentrale Patente im Bereich der Separatoren-Technologie für Batterien. Tulip ist Lizenzagent für ein Portfolio von über 5.000 Patenten der LG Energy Solution, Ltd. und der Panasonic Energy Co., Ltd.

Unmittelbar im Anschluss an die Verhandlung erging in der mündlichen Verhandlung vor der 7. Zivilkammer des Landgerichts München I die Entscheidung gegen die Sunwoda Electronic Co., Ltd., die Sunwoda Mobility Energy Technology Co. Ltd. sowie deren deutsche Tochtergesellschaften Sunwoda Europe GmbH und Sunwoda Electric Vehicle Battery Germany GmbH ("Sunwoda"). Das Gericht gab Tulips Unterlassungsanträgen in beiden Verfahren vollumfänglich statt. Das Gericht bestätigte auch alle weiteren geltend gemachten Ansprüche von Tulip. Sunwoda wurde verurteilt, die streitgegenständlichen Batterien zurückzurufen, jene im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz der beklagten Parteien zu vernichten, Schadenersatz zu leisten und Tulip über die Handlungen mit den streitgegenständlichen Batterien Auskunft zu erteilen sowie eine umfassende Rechnungslegung zur Ermittlung der Schadenshöhe zu erstellen.

Beide Entscheidungen scheinen die ersten Verurteilungen in Deutschland im Zusammenhang mit Fahrzeugbatterien zu sein und sind ein bedeutender Meilenstein für das Lizenzierungsprogramm von Tulip. Sie unterstreichen den Wert des Patentportfolios und setzen ein deutliches Zeichen: Batteriehersteller, die auf den Innovationen von Technologieführern wie der LG Energy Solution, Ltd. und der Panasonic Energy Co., Ltd. "Trittbrett fahren", müssen mit rechtlichen Schritten rechnen.

Andreas von Falck, Partner bei Hogan Lovells, kommentiert:

"Wir freuen uns sehr über die Entscheidungen des Gerichts und sind zuversichtlich, dass sie auch in der Berufung Bestand haben werden."

Giustino de Sanctis, CEO von Tulip, ergänzt:

"Das Tulip-Programm bietet Unternehmen, die in der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien tätig sind, eine hervorragende Gelegenheit, umfassende Lizenzen für Schlüsseltechnologien zu erwerben, die eine tragende Säule für ihr Geschäft bilden können. Durch faire Lizenzangebote für Nachzügler der Branche trägt Tulip zu fairen und wettbewerbsfähigen Marktbedingungen in der Batterieindustrie bei."

Bei den streitgegenständlichen Patenten handelt es sich um die deutschen Teile der europäischen Patente EP 1 829 139 B1 und EP 2 528 141 B1, die sich im Miteigentum von Tulip und der LG Energy Solution, Ltd. befinden. Beide betreffen Batterie-Separatoren, die ein wesentlicher Bestandteil für die Sicherheit und Performance von Fahrzeugbatterien sind. Die betroffenen Batteriemodelle werden im Dacia Spring eingesetzt, allerdings sind die streitgegenständlichen Patente für alle Batterien von Relevanz, die die patentierten Technologien nutzen.

Die Entscheidungen sind gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar, jedoch noch nicht rechtskräftig. Nichtigkeitsklagen von Sunwoda sind derzeit anhängig.

Hogan Lovells Team für Tulip

Dr. Andreas von Falck (Partner), Dr. Alexander Klicznik (Partner), Dr. Roman Würtenberger (Counsel), Lukas Sievers (Counsel), Dr. Michael Plagge (Associate), Dr. Yun-Suk Jang (Associate) (alle Gewerblicher Rechtsschutz, Düsseldorf).

Sunwoda wurde von A&O Shearman sowie df-mp vertreten.