Hogan Lovells erzielt weiteren Sieg für Tulip Innovation im Patentstreit um Batterien gegen die Sunwoda-Gruppe

Pressemitteilungen | 23. Juli 2025

Im Rahmen eines Patentstreitverfahrens um Autobatterien hat die Tulip Innovation Kft. ("Tulip") am 17. Juli 2025 vor dem Landgericht München I einen weiteren Unterlassungstitel gegen die in China ansässige Sunwoda-Unternehmensgruppe erwirkt. Grundlage dafür war ein Patent im Bereich der Batterietechnologie. Tulip ist Lizenzagent für ein Portfolio von über 5.000 Patenten der LG Energy Solution, Ltd. und der Panasonic Energy Co., Ltd. 

Zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung vor der 7. Zivilkammer des Landgerichts München I erging am 17. Juli 2025 das Urteil gegen die Sunwoda Electronic Co., Ltd., die Sunwoda Mobility Energy Technology Co., Ltd. sowie deren deutsche Tochtergesellschaften Sunwoda Europe GmbH und Sunwoda Electric Vehicle Battery Germany GmbH ("Sunwoda"). Das Gericht gab Tulips Unterlassungsantrag statt und bestätigte auch alle weiteren geltend gemachten Ansprüche. Sunwoda wurde verurteilt, die streitgegenständlichen Batterien zurückzurufen, jene im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz der beklagten Parteien zu vernichten, Schadenersatz zu leisten und Tulip über die Handlungen mit den streitgegenständlichen Batterien Auskunft zu erteilen sowie eine umfassende Rechnungslegung zur Ermittlung der Schadenshöhe zu erstellen. 

Diese Entscheidung folgt auf die beiden früheren Entscheidungen vom 22. Mai 2025 gegen dieselben Beklagten, die auf zwei weiteren Patenten im Bereich der Batterietechnologie basieren. 

Dr. Andreas von Falck, Partner bei Hogan Lovells, kommentiert: 

"Die Entscheidung des Landgerichts München I bestätigt eindrucksvoll die Stärke von Tulips Patentportfolios. Im vorliegenden Fall hat das Patent eine maximale Laufzeit bis zum 21. Dezember 2029. Die Entscheidung ist wohlbegründet und wir sind zuversichtlich, dass sie auch in der Berufung Bestand haben wird."

Giustino de Sanctis, CEO von Tulip, ergänzt: 

"Diese Entscheidung unterstreicht den Wert des Programms von Tulip und zeigt unser Engagement für die Aufrechterhaltung fairer und wettbewerbsfähiger Marktbedingungen in der Batterieindustrie. Tulip sieht Gesprächen über umfassende Portfolio-Lizenzen mit allen Unternehmen entgegen, die in der Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien tätig sind."

Das Klagepatent ist der deutsche Teil des europäischen Patents EP 2 378 595 B1 und steht im Eigentum von Tulip. Das Verfahren vor dem Landgericht München I wird unter dem Aktenzeichen 7 O 9068/24 geführt. Das Patent bezieht sich auf eine Anordnung aus Elektroden und einem komplexen Separator in einer Batterie. Die betroffenen Batteriemodelle werden im Dacia Spring eingesetzt, allerdings ist das streitgegenständliche Patent für alle Batterien von Relevanz, die die patentierte Technologie nutzen.

Die Entscheidung ist gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar, jedoch noch nicht rechtskräftig. Eine Nichtigkeitsklage von Sunwoda ist derzeit anhängig.

Hogan Lovells Team für Tulip Innovation

Dr. Andreas von Falck (Partner), Dr. Alexander Klicznik (Partner), Dr. Roman Würtenberger (Counsel), Dr. Markus Kuczera (Counsel), Lea Gröblinghoff (Associate), Dr. Michael Plagge (Associate), Dr. Yun-Suk Jang (Associate) (alle Gewerblicher Rechtsschutz /Patentrecht, Düsseldorf). 

A&O Shearman.für Sunwoda Group: Dr. Stephan Neuhaus, Caroline Bley, Jan-Willem Prügel